Sitzung: 19.03.2024 Marktrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
Den ausgearbeiteten Vorschlägen
zu den jeweiligen Einwänden und Hinweisen der Fachstellen und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird beigetreten.
Die Aufhebung des Bebauungsplans
„Westlich der Dachgred“ vom 21.01.1974 und der 1. Änderung des Bebauungsplanes
vom 27.01.1995 im Ortsteil Undorf, einschließlich der zuvor beschlossenen
Änderungen und Ergänzungen, in der Fassung vom 05.03.2024 wird gebilligt.
Die Verwaltung wird ermächtigt,
die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die
Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.