Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

 

Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden und Hinweisen der Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird beigetreten.

 

Die Aufhebung des Bebauungsplans „Westlich der Dachgred“ vom 21.01.1974 und der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 27.01.1995 im Ortsteil Undorf, einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, in der Fassung vom 05.03.2024 wird gebilligt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.