Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses am Hang auf dem Grundstück in der Wagnerbergstraße 6 in 93152 Nittendorf-Etterzhausen mit der Flurnummer 202/27 in der Gemarkung Etterzhausen sowie der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wagnerberg II“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu errichten, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz bei < 40 m² und bei > 40 m² 2 Stellplätze. Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers.