Sitzung: 19.09.2023 Marktrat
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund
beschließt der Markt Nittendorf folgendes:
a. Die LNI wird dazu
ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das
jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen
Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
b.
Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften
Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die
Kofinanzierung des Freistaats Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheids
abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
c.
Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und
Landesfördermittel sowie den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil
zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur im
Gemeindegebiet zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu
dokumentieren sowie nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Stimmen.
Bezüglich der
erforderlichen Vergaben zur Bauleistung, Materialleistung und Netzbetrieb sind
folgende Beschlüsse zu fassen:
A) Bauleistungen
Vor diesem Hintergrund
beschließt der Markt Nittendorf folgendes:
a. Die LNI
wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen
vorzubereiten und durchzuführen.
b.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der
Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des
Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der im
Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Stimmen.
B)
Materialleistungen
Vor diesem Hintergrund
beschließt der Markt Nittendorf folgendes:
a. Die LNI
wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Materialleistungen
vorzubereiten und durchzuführen.
b. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der
Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des
Zuschlags für die Materialleistungen anhand der im Vergabeverfahren
festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Stimmen.
C)
Netzbetrieb
Vor diesem Hintergrund
beschließt der Markt Nittendorf folgendes:
Die LNI wird ermächtigt, das
einseitige Optionsrecht zum Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im
jeweiligen Ausbaucluster auszuüben und den Netzbetreiber zur
Leistungserbringung hinsichtlich der zusätzlichen förderfähigen Adressen zu
verpflichten.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Stimmen.