Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Dem Bauantrag auf Neubau eines 39,93 m-Schleuderbetonmastes inkl. Outdoor-Technik auf dem Grundstück in 93152 Nittendorf-Etterzhausen mit der Flurnummer 242/1, Gemarkung Etterzhausen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Errichtung sowie der Bau des Funkmastes sind nach den eingereichten Planvorgaben umzusetzen. Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers. Der Markt Nittendorf fordert eine Rückbausicherheit nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB und gewährt die Beibringung einer Bankbürgschaft. Die Rückbausicherheit sowie die Bankbürgschaft sollen als Auflage in die Baugenehmigung aufgenommen werden.