Sitzung: 04.04.2023 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Dieser Antrag wäre im Freistellungsverfahren zu genehmigen, da er den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Auf Antrag des Bauherrn soll dennoch das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Bauantrag auf
Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Wagnerbergstraße 2a in 93152
Nittendorf-Etterzhausen mit der Flurnummer 202/5 in der Gemarkung Etterzhausen.
Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von
Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers. Pro Wohneinheit sind
zwei Stellplätze zu errichten, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz bei < 40
m² und bei > 40 m² 2 Stellplätze.