Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Dieser Antrag wäre im Freistellungsverfahren zu genehmigen, da er den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Auf Antrag des Bauherrn soll dennoch das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

 

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Wagnerbergstraße 2a in 93152 Nittendorf-Etterzhausen mit der Flurnummer 202/5 in der Gemarkung Etterzhausen. Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers. Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu errichten, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz bei < 40 m² und bei > 40 m² 2 Stellplätze.