Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Dieser Antrag wäre im Freistellungsverfahren zu genehmigen, da er den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Auf Antrag des Bauherrn soll dennoch das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

 

Dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Schwimmbad auf dem Grundstück Wagnerbergstraße 2 in 93152 Nittendorf-Etterzhausen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers. Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu errichten, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz bei < 40 m² und bei > 40 m² 2 Stellplätze.