Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

Der Markt Nittendorf ist dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit beigetreten.

Der Markt hat die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

a)    Die im ruhenden Verkehr festgestellt werden und

b)    Die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen

Dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz übertragen

 

Zum Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird bestimmt:

 

a)    Helmut Sammüller, Erster Bürgermeister und nachfolgend der gesetzliche Vertreter

 

Zum Vertreter als gekorener Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands werden bestimmt:

 

b)    Gerhard Bachl, Geschäftsleiter des Marktes Nittendorf

c)    Andreas Engl, Ordnungsamtsleiter des Marktes Nittendorf