Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Beschluss:

Das Bürgerbegehren „Kein Jagdzentrum Tannenäcker, an der Regensburger Straße“ mit folgender Fragestellung „Wollen Sie ein Jagdzentrum im wohngebietsnaher Lage (Baubauungsplan „Tannenäcker“, Regensburger Straße, Nittendorf) mit Schießstand sowie Waffen- und Munitionsverkauf?“ wird nach Art. 18 a Gemeindeordnung (GO) zugelassen. Die Voraussetzungen des Art. 18 a Abs. 4 - 6 GO sind gegeben. Die mit dem Bürgerentscheid verbundenen Aufgaben sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt den Bürgerentscheid nach den rechtlichen Bestimmungen durchzuführen.