Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 12

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu errichten, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz bei < 40 m² und bei > 40 m² 2 Stellplätze.

Die Zufahrt zum Grundstück muss durch eine Mindestbreite von 3,00 m gesichert sein.

Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers.