Sitzung: 05.10.2021 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 12
Beschluss:
Dem Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu errichten, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz bei < 40 m² und bei > 40 m² 2 Stellplätze.
Die Zufahrt zum Grundstück muss durch eine Mindestbreite von 3,00 m gesichert sein.
Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers.