Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses mit Einzelgaragen und Stellplätzen sowie Abbruch der Unterstellfläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu errichten, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz bei < 40 m² und bei > 40 m² 2 Stellplätze.

Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers.

Der Bereitstellungsplatz zum Abholen von Papier- und Restmülltonnen muss vom Bauherren selbstständig beim Entsorger angefragt werden.