Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelagarage oder einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu errichten, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz bei < 40 m² und bei > 40 m² 2 Stellplätze.

Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers.