Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Die Forderung durch den Bürger 02 kann aus vorgenannten Gründen in der Abwägung nicht in die Bauleitplanung aufgenommen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Abwägung zum Vorgang der Sitzung vom 27.07.2021 zu nehmen. Der Auslegungsbeschluss vom 27.07.2021 wird beibehalten und soll vollzogen werden.