Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Der Markt Nittendorf stimmt dem Antrag der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Fischerberg“ in der Wagnerbergstraße zu.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Fischerberg“ vom 18.01.1973, Wagnerbergstraße, wird als 1. Änderung im Bereich der Flurnummern 202/5, 202/6 und 202/7 in der Gemarkung Etterzhausen, nach §2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 1 und 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.