Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Anwesend: 12, Persönlich beteiligt: 0

1.    Beschluss:

Der Bauvoranfrage auf Errichtung von 2 Doppelhaushälften wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu errichten, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz bei < 40 m² und bei > 40 m² 2 Stellplätze.

Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

Einstimmig abgelehnt  Ja 0  Nein 12    Anwesend 12   Persönlich beteiligt 0

 

 

2.    Beschluss:

Der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu errichten, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz bei < 40 m² und bei > 40 m² 2 Stellplätze.

Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen ge-hen zu Lasten des Antragstellers.