Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

Dem Tekturantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Dem Antrag auf Abweichung von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Domspatzenstraße“ wird hinsichtlich der Dachform (Flachdach anstatt Satteldach 35-40 Grad) und der Wandhöhe Talseite (ca. 8,60 m, B-Plan: 6,2 0m) die Zustimmung erteilt.

Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu errichten, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz bei < 40 m² und bei > 40 m² 2 Stellplätze.

Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers.