Sitzung: 21.01.2020 Marktrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für die Abweichungen vom Bebauungsplan wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers.