Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

Dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für die Abweichungen vom Bebauungsplan wird eine Befreiung gemäß             § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers.