Sitzung: 03.12.2019 Marktrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Dem Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Ver- und
Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen
gehen zu Lasten des Antragstellers.
Der Antragsteller muss
auch für evtl. Folgekosten durch Hausnummernänderungen für die nachfolgenden
Grundstücke aufkommen.