Sitzung: 04.09.2018 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Sämtliche zusätzlich erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen gehen zu Lasten des Bauherrn. Evtl. notwendige Borsteinabsenkungen oder das Versetzen von Straßenlampen hat der Antragsteller zu bezahlten.