Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

Der Markt Nittendorf lehnt das vorgenannte Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB ab. Im Umfeld der beabsichtigten Maßnahme sind sehr beengte Verhältnisse, die verkehrsrechtlich als enorme Beeinträchtigung zu werten sind. Die geforderten gesunden Wohnverhältnisse sind nicht gegeben, es entspricht nicht dem heutigen Standard nach Art und Maß der gewöhnlichen baulichen Nutzung, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.