Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Thumhausen Süd“ nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ordnungsgemäß durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ordnungsgemäß durchzuführen.


Herr Marktrat Sterr stimmt dagegen.