Sitzung: 04.04.2017 Marktrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
In die Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wird folgender § 7 a eingefügt:
§ 7 a Beitragsablösung
Der Beitrag kann vor
dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet
sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf
Ablösung besteht nicht.
Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung auszufertigen und bekannt zu geben.