Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

In die Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wird folgender § 7 a eingefügt:

§ 7 a Beitragsablösung

Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung auszufertigen und bekannt zu geben.