Sitzung: 22.08.2017 Marktrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Der Beschluss des Marktrates vom 23.05.2017 wird aufgehoben.
Folgender Beschluss wird neu gefasst:
- Der Markt Nittendorf
beschließt, dass ab sofort die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die im
ruhenden Verkehr festgestellt werden, und die Verstöße gegen die
Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,
aufnimmt. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.
2. Der Markt Nittendorf überträgt
die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des
Straßenverkehrsgesetzes,
a)
die
im ruhenden Verkehr festgestellt werden,
b)
und
die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von
Fahrzeugen betreffen,
ab
01.09.2017 bis zum 31.08.2019 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit
Oberpfalz.
3. Der Markt Nittendorf schließt hierzu
beiliegende Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit
Oberpfalz ab.
4. Der Abschluss einer Zweckvereinbarung
erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale
Verkehrssicherheit Oberpfalz i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2014,
zuletzt geändert durch die Satzung vom 7.
März 2017 und des
vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung. Die o.g.
Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentlicher Bestandteil dieses
Beschlusses.
5. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkttritt in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.