Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Der Beschluss des Marktrates vom 23.05.2017 wird aufgehoben.

 

Folgender Beschluss wird neu gefasst:

 

  1. Der Markt Nittendorf beschließt, dass ab sofort die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, und die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, aufnimmt. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.

2.    Der Markt Nittendorf überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes,

a)    die im ruhenden Verkehr festgestellt werden,

b)    und die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen,

ab 01.09.2017 bis zum 31.08.2019 dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.

3.    Der Markt Nittendorf schließt hierzu beiliegende Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ab.

 

4.    Der Abschluss einer Zweckvereinbarung erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2014, zuletzt geändert durch die Satzung vom 7. März 2017 und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung. Die o.g. Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

5.    Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkttritt in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.